Schicksale in der NS-Justiz
Von 1940 bis 1945 diente das Gefängnis als Haftanstalt für Wehrmachtangehörige. Verurteilt wurde unter anderem wegen Fahnenflucht, Ungehorsam, Homosexualität, Wehrkraftzersetzung, Diebstahl, unerlaubter Entfernung, Selbstverstümmelung und Mord.
Das Anklamer Wehrmachtgefängnis nahm am 25. November 1940 seinen Betrieb als Haftanstalt der Militärjustiz auf. Die Inhaftierten waren männliche Wehrmachtangehörige die als gerichtlich Verurteilte, Untersuchungshäftlinge oder Häftlinge auf Durchgangsstation aus den Wehrkreisen I, II, und XX, den Luftgauen I und XI, dem Ostseebereich der Marine und der Heeresgruppe Nord zugeführt wurden.
In mindestens 139 Fällen lässt sich für das Anklamer Gefängnis die Anwendung der Kriegssonderstrafrechtsverordnung, die mit der Verhängung der Todesstrafe verbunden war, nachweisen. Die Strafumfänge der nicht zum Tode Verurteilten unterlagen großen Schwankungen. Unter diesen glichen sich jedoch der Gefängnisalltag oder ihre Arbeitseinsätze in der Stadt und ihrer Umgebung. Bis in diese letzten Apriltage des Jahres 1945 hinein wurden die Strukturen der Haftanstalt des Anklamer Wehrmachtgefängnis aufrechterhalten. Es fanden am 26. April 1945 noch Hinrichtungen sowie Begnadigungen von den Todesurteilen statt.
Der sich verlagernde Frontverlauf der sowjetischen Armee, mit großem Vormarsch in Richtung Norden Deutschlands, erfolgte zwischen dem 27. und 28. April 1945. In der Nacht zum 29. April 1945 zogen die Alliierten in Anklam ein. Es sollte der Tag der letzten großen Kampfhandlungen um Anklam werden. Die beinahe vollständige Zerstörung der Stadt (70-80%) erfolgte durch Bombardierung, Beschuss und Brandstiftungen von deutschen wie alliierten Truppen.
Im Gefängnis wurden noch Alarmeinheiten gegen die sowjetische Armee in Marsch gesetzt. Das Wachpersonal begab sich mit einer Gruppe von Häftlingen am 28. April 1945 auf einen Evakuierungsmarsch in Richtung Westen. Zwei Tage später war die Kolonne durch Tribsees marschiert und lief weiter Richtung Bad Sülze. Zum Morgen des 1. Mai 1945 wurde diese Einheit aufgegriffen. (Quellennachweis: Das Anklamer Wehrmachtgefängnis, Schwerin 2021, herausgegeben von der Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern)
Das ehemalige Wehrmachtgefängnis ist Teil der Anklamer Museumslandschaft und wird gemeinsam mit der Stiftung „Zentrum für Friedensarbeit – Otto Lilienthal – Hansestadt Anklam“ inhaltlich gestaltet.
Themenschwerpunkte für die Besucher sind Führungen und Workshops zur Geschichte des Ortes und seiner Umgebung, Militärjustiz und Demokratie, Alltag und Biografien der Inhaftierten. Der in den 1960er Jahren als Gedenkort eingerichtete Todeszellentrakt des Gebäudes ist zum Gedenken sowie im Rahmen eines Museumsbesuchs zugänglich.
Innenansicht Zellenflur, 2025 (0393 ©Peer Wittig)
Außenansicht Langbau mit Anbau, 2022 (586A6473 ©Foto Hendrik Lietmann,
Landeszentrale für politische Bildung MV)
Rückseite Langbau, 2025 (0191re2 ©Peer Wittig)
Historische Außenansicht Langbau zur Zeit der Nutzung
ohne Datum, Archiv Museum
Die Geschichte zum Museum als Hörbeitrag.
(Sprache: Deutsch)
(Language: English)
(Język: polski)



Schreibe einen Kommentar